Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei Entgeltabrechnung und Personalwesen ändert

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen bevor, die direkte Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung, das Personalwesen und die Arbeitszeitregelungen im Bauwesen haben. Neue Anforderungen an die Zeiterfassung, steuerfreie Überstundenzuschläge und der digitale Wandel bei der betrieblichen Altersvorsorge stellen Personalabteilungen vor Herausforderungen. In diesem Blog fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Entgeltabrechnung und Personalwesen: Das ändert sich

Die wichtigsten Neuerungen und geplanten Maßnahmen zur Entgeltabrechnung und zum Personalwesen im aktuellen Koalitionsvertrag (21. Legislaturperiode) ergeben sich vor allem aus den Kapiteln „Arbeit und Soziales“, „Haushalt, Finanzen und Steuern“ sowie „Bürokratierückbau“. Die zentralen Änderungen und Vorhaben, die sich direkt auf Entgeltabrechnung und Personalwesen auswirken, sind hier kurz zusammengefasst.

ThemaÄnderungen
MindestlohnOrientierung an Tarifentwicklung und 60 % Medianlohn, Ziel: 15 Euro ab 2026.
ÜberstundenZuschläge für Mehrarbeit über Vollzeit sollen steuerfrei werden.
PrämienSteuerliche Begünstigung von Prämien für Teilzeit-zu-Vollzeit-Wechsel.
ArbeitszeitWöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit möglich, Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung, Ausnahmen für KMU.
BürokratieabbauSchriftformerfordernisse im Arbeitsrecht werden reduziert, Once-Only-Prinzip für Dateneingaben.
FachkräfteSchnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zentrale „Work-and-stay-Agentur“.
SelbstständigeEinbeziehung in gesetzliche Rentenversicherung, beschleunigtes Statusfeststellungsverfahren.
Betriebliche AltersvorsorgeDigitalisierung, Vereinfachung, bessere Portabilität und Förderung für Geringverdiener.
RenteBis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei für freiwilliges Arbeiten nach Renteneintritt.

Alle Angaben basieren ausschließlich auf dem Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD.

Meinungen zur Arbeitszeit

Im Baugewerbe werden flexible Arbeitszeiten von Branchenverbänden ausdrücklich begrüßt, da sie Bauprojekte effizienter machen, Verzögerungen abfedern und entlegene Aufträge schneller abschließen lassen. Modelle wie die 4-Tage-Woche oder Zeitkonten helfen, Auftragsspitzen besser zu bewältigen, steigern die Produktivität und machen Unternehmen attraktiver für Fachkräfte.

 

Moderne Softwarelösungen – wie die digitale Zeiterfassung von 123erfasst – vereinfachen die Umsetzung und helfen bei der gesetzeskonformen Dokumentation. Insgesamt verschafft eine neue Flexibilität mit wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten im Baugewerbe einen klaren Wettbewerbs- und Effizienzvorteil. Die Gewerkschaften sehen das Thema eher kritisch.

Meinungen zu steuerfreien Zuschlägen für Mehrarbeit

Die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge im Koalitionsvertrag wird kritisch gesehen, weil sie vor allem Vollzeitbeschäftigte begünstigt und Teilzeitkräfte – meist Frauen – benachteiligt. Sie könnte Unternehmen dazu verleiten, Verträge und Arbeitszeiten so zu gestalten, dass möglichst viele steuerfreie Überstunden anfallen, was zu mehr Bürokratie, Missbrauch und Belastungen für die Sozialkassen führen kann. Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer gesundheitlich stärker belastet werden. Die konkrete Umsetzung ist noch offen, die Maßnahme wird jedoch bereits jetzt von Gewerkschaften und Experten deutlich kritisiert.

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Fazit: Mit Nevaris Finance sicher durch den Wandel

Die neuen Regelungen im Koalitionsvertrag 2025 bringen Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich – vor allem für HR- und Lohnverantwortliche. Eine zukunftssichere Entgeltabrechnung muss nicht nur gesetzeskonform, sondern auch flexibel und effizient sein. Nevaris Finance unterstützt Unternehmen im Bauwesen mit einer leistungsstarken, integrierten Lösung für die Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Personalverwaltung. Durch automatisierte Prozesse, rechtskonforme Updates und Schnittstellen zu Systemen wie 123erfasst bleiben Sie jederzeit auf dem neuesten Stand.

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