
DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT DER BAUWIRTSCHAFT (BG BAU) HAT FÜR DAS BAUGEWERBE EINE NEUE HANDLUNGSHILFE ZUM UMGANG MIT DEM THEMA CORONAVIRUS (SARS-COV-2) VERÖFFENTLICHT
Ein Artikel von Ines Mansfeld, Produkt Marketing Managerin NEVARIS

Seit Beginn des Herbstes steigen die Zahlen der Corona-Infizierten wieder an. Dies sind keine guten Nachrichten für die Wirtschaft. Die Baubranche allerdings ist im Vergleich zu anderen Branchen bisher gut durch die Pandemie-Krise gekommen. Damit die Bauunternehmen auch weiterhin ihre MitarbeiterInnen gemäß den aktuellsten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Politik über Corona-Virus schützen können, arbeitet die BG BAU kontinuierlich an einer Krisenkommunikation und spricht aktuelle Handlungsempfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen aus. Diese Maßnahmen verfolgen unter anderem aber auch das Ziel, trotz Pandemie die wirtschaftliche Aktivität der Bauunternehmen zu stabilisieren.
In der aktuellen Handlungshilfe für das Baugewerbe konkretisiert die BG BAU die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Mindestanforderungen für einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln. Bauunternehmen, die sich bei Ihren Corona-Maßnahmen nach dieser Handlungshilfe richten, können davon ausgehen, dass sie damit die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllen. Zu beachten ist dabei allerdings immer, dass andere Lösungen bei abweichenden Rechtsvorschriften der Länder vorrangig in Betracht kommen.
DIE WICHTIGSTEN REGELN BLEIBEN NACH WIE VOR:
DIE INHALTE DER HANDLUNGSHILFE SIND:
Die Broschüre gibt es hier zum Download.
Weiterführende Informationen der BG BAU zum Umgang mit der Corona-Pandemie und Hinweisplakate für die Baustelle finden Sie hier.
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