Subunternehmer im Baugewerbe: So wird der Vertrag rechtssicher

Tipps für eine rechtssichere Zusammenarbeit mit Nach- und Subunternehmern

Professionelle Arbeiten und die Fertigstellung der Baustelle innerhalb des Zeitplans – damit das gelingt beauftragen Generalunternehmen in der Regel Subunternehmen (auch Nachunternehmer genannt). Erfahren Sie hier, wie ein rechtssicherer Subunternehmervertrag für den Bau aussieht und laden Sie sich kostenlos ein Muster herunter, damit der reibungslosen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege steht.

Darum lohnt sich der Einsatz von Subunternehmen im Baugewerbe

„Viele Köche verderben den Brei“ – diese Binsenweisheit mag für viele Bereiche gelten. Auf Baustellen trifft jedoch das Gegenteil zu. Nur durch das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Gewerke, von den Rohbauleistungen über den Innenausbau bis hin zur technischen Gebäudeausstattung, kann ein Gebäude realisiert werden.

 

Sie wollen als Generalunternehmer weitere Firmen als Sub- beziehungsweise Nachunternehmern beauftragen? Dann sollten Sie neben der fachlichen Kompetenz Ihrer Partner auch die Rechtssicherheit des Vertrages bei der Beauftragung beachten. Dann können Sie die Zusammenarbeit beruhigt angehen.

 

Wichtig: Handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber mit VOB-Vertrag, dürfen Sie den Subunternehmer nur dann einsetzen, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.

Wissenswertes zu Nachunternehmerverträge auf dem Bau

Verträge mit Sub- oder Nachunternehmern werden von einem Generalunternehmer (GU) (oft auch Hauptunternehmer, HU genannt), abgeschlossen, der die Bauleistungen für ein Bauvorhaben nicht ausschließlich mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern und Kapazitäten ausführt. Er beauftragt dann Nachunternehmer wie etwa Maler oder Fliesenleger für spezielle Gewerke oder einzelne und komplette Teilleistungen.

 

Bauunternehmen müssen für ihren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den vertraglichen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben erbringen. Wird dies von Nachunternehmern ausgeführt, müssen sie sicherstellen, dass die Arbeiten zur Zufriedenheit des Auftraggebers geschehen.

 

Damit Ansprüche Ihrer Vertragspartner bei dem jeweils zuständigen Unternehmen landen, sind rechtssichere Verträge die Grundlage.

Welche Subunternehmerverträge für den Bau gibt es?

Verträge mit Subunternehmern können entweder ein VOB-Vertrag oder ein Werkvertrag laut BGB sein. Während Verträge nach BGB für alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens entworfen wurden, gelten VOB-Verträge speziell für den Bausektor. Ein VOB-Vertrag ist allerdings nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Bauvertrag als Vertragsbestandteil aufgeführt ist und die Vertragspartner vorher Einsicht nehmen können. VOB-Vertrag oder Werkvertrag laut BGB unterscheiden sich im Hinblick etwa auf Verjährung, Mängelhaftung, Abnahme der Arbeiten oder Rechnungen.

Wie prüfe ich einen Nachunternehmer für einen rechtssicheren Vertrag?

Eine grundlegende Voraussetzung für einen rechtssicheren Vertrag ist, dass Ihr Nachunternehmer tatsächlich selbstständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft dies regelmäßig. Da bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen, die ein kleines Bauunternehmen im schlimmsten Fall in die Insolvenz treiben können, sollten Sie von Ihren Nachunternehmern unbedingt entsprechende Nachweise verlangen.

Welche Unterlagen muss ein Subunternehmer vorlegen?

Die Belege, die jeder selbstständige Subunternehmer einem Auftraggeber vorlegen können sollte, sind:

  • Ein Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung
  • Eine schriftliche Bestätigung, dass er in keinem Abhängigkeitsverhältnis von einem einzelnen Auftraggeber steht, sondern für mehrere Auftraggeber tätig sein kann. Dies schließt aus, dass der Nachunternehmer scheinselbständig ist.
  • Eventuell eine schriftliche Bestätigung, dass er weitere Mitarbeiter beschäftigt.

 

Tipp: Wenn ein Nachunternehmer keine Mitarbeiter hat, sollten Sie besonderen Wert auf die Einhaltung der anderen Punkte legen. So können Sie ausschließen, dass Sie für die anstehenden Tätigkeiten Sozialversicherungsentgelte zahlen müssen.

 

Vor einer Zusammenarbeit, die für länger als sechs Monaten geplant ist, sollten Sie außerdem ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren nach § 7 SGB IV einleiten. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin führt dieses Verfahren durch. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie von der Rentenversicherung eine Mitteilung, ob der Subunternehmer als Selbstständiger angesehen wird.

Was sollte der Subunternehmervertrag beinhalten?

Verläuft die Prüfung des Sub- oder Nachunternehmers erfolgreich, sollten Sie folgende Eckpunkte in Ihrem Vertrag mit Subunternehmern festhalten:

  • die Dauer des Auftrags,
  • eine Beschreibung der konkreten Vertragsinhalte,
  • Vereinbarungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln,
  • alle Arbeiten in eigener oder fremder Betriebsstätte sowie
  • die Klarstellung eines Auftrags- bzw. Werkverhältnisses.

 

Besonders komfortabel ist es, wenn Sie Nachunternehmerverträge direkt aus dem ERP aufsetzen können.

Wie erstelle ich einen Nachunternehmervertrag digital?

Eine Digitalisierung der Prozesse kann hier auch kleinere Unternehmen unterstützen. Die Software verfügt beispielsweise über ein Nachunternehmer-Modul, mit dem Sie detaillierte und individuelle Subunternehmerverträge erstellen, verwalten und kontrollieren können. Sollten Sie erkennen, dass Ihre Bausoftware veraltet ist, lohnt es sich, über ein einheitliches System nachzudenken, das Sie modular genau dort unterstützt, wo es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

 

Sie haben Fragen zu entsprechender Software? Melden Sie sich gerne bei uns!

Subunternehmervertrag für den Bau – unser Muster

Natürlich können Sie Vertragsvorlagen verwenden. Viele Industrie- und Handelskammern stellen dafür online einen Mustervertrag für Bau-Subunternehmer zum Download bereit.

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