Aktuelle Informationen der SOKA-BAU Wiesbaden zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen im Baugewerbe

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 28. September 2018 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29. Januar 2021, 07. Januar 2022 und vom 10. November 2022 wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31. Juli 2023 zum 01. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) vom 28. September 2018 in der Fassung vom 05. November 2021 und 10. November 2022 wurde mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01. August 2023 zum 01. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Der Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe (TV Inflationsausgleichsprämie) wurde mit der Veröffentlichung vom 01. August 2023 zum 07. März 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

Der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom September 2018 in der Fassung vom 24. August 2020 und 10. November 2022 wurde mit der  Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01. August 2023 zum 01. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt.

 

 

Darüber hat die Soka-Bau in einem Newsletter auch ihre Softwarepartner informiert.

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