NEVARIS wieder mit aktuellem GKV-Zertifikat bis 31. Juli 2024

Wie schon in den vergangenen Jahren wurde auch in diesem Jahr wieder die Qualitätskontrolle durch die ITSG GmbH mit Erfolg ohne Auflagen bestanden.

NEVARIS Finance Baulohn erhält damit, wie in den vergangen Jahren, wieder das Zertifikat „systemuntersucht“ bis 31.07.2024.

Die Qualitätskontrolle wurde auf der ausgelieferten Version 2023.1 durchgeführt.

Software-Hersteller, die wie NEVARIS, die Vorgaben des Pflichtenheftes und der weiteren Anlagen erfüllen und die Testfälle korrekt abrechnen, erhalten das Zertifikat durch die ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes und damit das Gütesiegel der Sozialversicherung mit einer max. Gültigkeit von einem Jahr.

 

Zusätzlich sind Prüfer der Berufsgenossenschaft (DGUV) und der Deutschen Rentensicherung (DRV) bei der Qualitätskontrolle dabei, um deren speziellen Anforderungen gerecht zu werden.

NEVARIS ist zusätzlich zu den Grundkomponenten des Entgeltabrechnungsprogramms mit allen Standardanforderungen, mit folgenden weiteren Modulen zertifiziert:

 

  • Abrechnungsunabhängige Meldungen
  • Altersteilzeit (ATZ)
  • Flexible Arbeitszeitmodelle (FLEX)
  • Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG – Baulohn)
  • Sofortmeldungen nach § 28a Absatz 4 SGB IV
  • Maschinelles Beitragserhebungs- und Meldeverfahren für berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Beitragsnachweise für Zahlstellen
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
    incl. der Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung
  • Elektronische Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit (BEA-Verfahren)
  • Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung
  • Maschinelle Berechnung von Beiträgen bei auftragsweiser Auszahlung der Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56, 57 IfSG
  • EEL-Verfahren nach §107 SGB IV zur Berechnung von Verletztengeld, Kinderverletztengeld und Übergangsgeld einschließlich der Mitteilungen zur Dauer und Höhe der EEL sowie beitragspflichtige Einnahmen

Bereits im Februar 2023 wurde im Zuge der Systemberatung die eAU (Abruf, Annahme, Verarbeitung von Arbeitsunfähigkeitszeiten nach §109 Abs. 1 SGB IV (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erfolgreich zertifiziert. Die eAU ist ein Teil der Grundkomponenten des Entgeltabrechnungsprogramms.

Alle weiteren Module unterliegen, wie das Basismodul/Grundmodul mit allen Standardanforderungen der jährlichen Prüfung und Zertifizierung durch die ITSG GmbH.

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Bildnachweis: Kinga/shutterstock.com