Nachunternehmer beim Bau: So wird Ihr Vertrag rechtssicher

Tipps für die rechtssichere Zusammenarbeit von Bauunternehmen mit Nach- oder Subunternehmern

Die Arbeiten auf der Baustelle sollen mit Expertise und im Zeitplan ausgeführt werden. Dafür beauftragen Generalunternehmer in der Regel auch Nachunternehmer. Ein rechtssicherer Vertrag ist dann die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit von Haupt- und Nachunternehmern auf dem Bau. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten.

Nachunternehmer auf dem Bau: So arbeiten verschiedene Gewerke effizient zusammen

„Viele Köche verderben den Brei“ – diese Binsenweisheit mag für viele Bereiche gelten. Auf Baustellen trifft jedoch das Gegenteil zu. Nur durch das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Gewerke, von den Rohbauleistungen über den Innenausbau bis hin zur technischen Gebäudeausstattung, kann ein Gebäude realisiert werden.

 

Sie wollen als Generalunternehmer weitere Firmen als Sub- beziehungsweise Nachunternehmern beauftragen? Dann sollten Sie zwei Dinge im Blick haben:

  • die fachlichen Kompetenzen Ihrer Partner und
  • die Rechtssicherheit des Vertrags

Wenn Sie dies bei der Beauftragung beachten, können Sie die Zusammenarbeit beruhigt angehen.

 

Wichtig: Handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber mit VOB-Vertrag, dürfen Sie den Subunternehmer nur dann einsetzen, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.

Das Thema ist von großer Relevanz und betrifft so gut wie jedes Bauunternehmen. Über ein Drittel der Kosten im Bauhauptgewerbe fallen für Subunternehmerleistungen an, wie die folgende Grafik anschaulich zeigt:

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Quelle: Statista (2022)

4 Tipps für die effiziente zusammenarbeit mit Nachunternehmern auf der Baustelle

Damit die Zusammenarbeit mit Bau-Subunternehmern klappt, müssen Sie die verschiedenen Unternehmen und Gewerke gut orchestrieren. Dazu gehören folgende Voraussetzungen:

  1.  Sorgen Sie für einen gleichen Informationsstand für alle: Halten Sie alle Beteiligten stets auf dem neusten Stand. Ihre Subunternehmer sollten jederzeit Zugang zu den wichtigsten Dokumenten wie aktuellen Bauplänen, Mängellisten und Protokollen haben. Am besten arbeitet es sich, wenn Informationen in Echtzeit für alle Beteiligten zur Verfügung stehen.
  2.  Verteilen Sie klare Arbeitsaufträge: Definieren Sie präzise, welche Aufgaben Ihre Gewerke übernehmen sollen und welche Unterlagen Ihre Subunternehmer bereitstellen müssen. Kommunizieren Sie die Zuständigkeiten und Aufgaben klar und verständlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Vorgaben im Vertrag mit den Subunternehmen eindeutig und nachvollziehbar festgehalten sind.
  3.  Stellen Sie eine lückenlose Dokumentation sicher: Alle Projektbeteiligten sollten ihre Abläufe umfassend und rechtssicher dokumentieren. Sie können Ihre Subunternehmer dabei unterstützen, beispielsweise mit passenden Baustellen-Apps.
  4.  Fördern Sie die papierlose Baustelle: Setzen Se auf Transparenz und Rechtssicherheit, indem Sie möglichst auf Papier verzichten. Eine papierlose Baustelle bietet zahlreiche Vorteile: Mängellisten, Pläne und andere Dokumente gehen nicht verloren, sind stets aktuell und jederzeit abrufbar.

Nachunternehmer am Bau: VOB-Vertrag oder Werkvertrag laut BGB – was ist der Unterschied?

Verträge mit Subunternehmern können entweder ein VOB-Vertrag oder ein Werkvertrag laut BGB sein. Verträge nach BGB gelten für alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens. VOB-Verträge sind dagegen speziell für den Bausektor entworfen. Ein VOB-Vertrag ist allerdings nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Bauvertrag als Vertragsbestandteil aufgeführt ist und die Vertragspartner vorher Einsicht nehmen können. VOB-Vertrag oder Werkvertrag laut BGB unterscheiden sich im Hinblick etwa auf Verjährung, Mängelhaftung, Abnahme der Arbeiten oder Rechnungen.

Wer haftet für Bau-Nachunternehmer? 

Nachunternehmer erbringen für ihren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den verträglichen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben. Darum sind rechtssichere Nachunternehmerverträge für Baufirmen wichtig. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Arbeiten zur Zufriedenheit des Auftraggebers geschehen.

 

Damit Ansprüche Ihrer Vertragspartner bei dem jeweils zuständigen Unternehmen landen, sind rechtssichere Verträge die Grundlage.

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Musterverträge für Bau-Subunternehmer

Natürlich können Sie Vertragsvorlagen verwenden. Viele Industrie- und Handelskammern stellen dafür online einen Mustervertrag für Bau-Subunternehmer zum Download bereit.

So prüfen Sie Bau-Nachunternehmer für einen rechtssicheren Vertrag

Eine grundlegende Voraussetzung für einen rechtssicheren Vertrag ist, dass Ihr Nachunternehmer tatsächlich selbstständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft dies regelmäßig. Da bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen, die ein kleines Bauunternehmen im schlimmsten Fall in die Insolvenz treiben können, sollten Sie von Ihren Nachunternehmern unbedingt entsprechende Nachweise verlangen.

Welche Unterlagen muss ein Bau-Sub- oder Nachunternehmer vorlegen?

Die Belege, die jeder selbstständige Bau-Subunternehmer einem Auftraggeber vorlegen sollte, sind:

  • Ein Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung
  • Eine schriftliche Bestätigung, dass er in keinem Abhängigkeitsverhältnis von einem einzelnen Auftraggeber steht, sondern für mehrere Auftraggeber tätig sein kann. Dies schließt aus, dass der Bau-Nachunternehmer scheinselbständig ist.
  • Eventuell eine schriftliche Bestätigung, wenn er weitere Mitarbeiter beschäftigt.

 

Tipp: Wenn ein Bau-Nachunternehmer keine Mitarbeiter hat, sollten Sie besonderen Wert auf die Einhaltung der anderen Punkte legen. So können Sie ausschließen, dass Sie für die anstehenden Tätigkeiten Sozialversicherungsentgelte zahlen müssen.

 

Vor einer Zusammenarbeit, die für länger als sechs Monaten geplant ist, sollten Sie außerdem ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren nach § 7 SGB IV einleiten. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin führt dieses Verfahren durch. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie von der Rentenversicherung eine Mitteilung, ob der Subunternehmer als Selbstständiger angesehen wird.

Der Bau-Nachunternehmervertrag – das sollte drin sein

Verläuft die Prüfung des Sub- oder Nachunternehmers erfolgreich, sollten Sie folgende Eckpunkte in Ihrem Vertrag mit Subunternehmern festhalten:

  • die Dauer des Auftrags,
  • eine Beschreibung der konkreten Vertragsinhalte,
  • Vereinbarungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln,
  • alle Arbeiten in eigener oder fremder Betriebsstätte sowie
  • die Klarstellung eines Auftrags- bzw. Werkverhältnisses.

 

Eine Digitalisierung der Prozesse kann kleinere Unternehmen auch bei rechtssicheren Verträgen mit Bau-Nachunternehmern unterstützen. Mit einer ERP-Software für Bauunternehmen erzielen Bauunternehmen einen Effizienzgewinn und einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

 

Besonders komfortabel ist es, wenn Sie Nachunternehmerverträge direkt aus Ihrem ERP aufsetzen können.

Die NEVARIS Finance-Software verfügt beispielsweise über ein Nachunternehmer-Modul, mit dem Sie detaillierte und individuelle Subunternehmerverträge erstellen, verwalten und kontrollieren können. Sollten Sie erkennen, dass Ihre Bausoftware veraltet ist, lohnt es sich über ein einheitliches System nachzudenken, das Sie modular dort unterstützt, wo es führ Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

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