EU-Richtlinie zur CSRD-Berichterstattung: Was sich 2024 ändert

Eva Marion Beck

Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, mit der erstmals einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen werden sollen.

Sie weitet die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen auf zahlreiche Nachhaltigkeitsaspekte aus. Was aber bedeutet das konkret für deutsche Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche? Lesen Sie, was 2024 passiert und was Sie jetzt wissen sollten.

Bau- und Immobilienbranche im Fokus

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive soll Nachhaltigkeitsberichterstattung überschaubarer und transparenter werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorschriften nun bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen. Besonders die Bau- und Immobilienbranche steht wegen den Erfordernissen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung vor einem großen Umbruch. Denn die CSRD gilt zwar für sämtliche Branchen, doch Bau, Betrieb, Sanierung und Abriss von Gebäuden verursachen in Deutschland etwa 40 Prozent der CO2-Emissionen. Gewissermaßen wird die Bauindustrie besonders genau beobachtet, um sicherzustellen, dass sie nicht nur aktiv zum Klimaschutz beiträgt, sondern dies auch transparent und umfassend gemäß den Nachhaltigkeitsrichtlinien wie der CSRD und den ESG-Kriterien dokumentiert.

Streiflicht CSR

 

Corporate Social Responsibility oder kurz CSR bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Diese umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterfreundliche Personalpolitik, den sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen, den Schutz von Klima und Umwelt sowie soziale und ökologische Verantwortung auch in der Lieferkette.

Was sind die neuen Segmente im Nachhaltigkeitsbericht?

Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Der Nachhaltigkeitsbericht soll in Zukunft auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt und in diese integriert werden. Die Themen, die in der CSRD-Berichterstattung abgedeckt werden müssen, untergliedern sich in die drei Bereiche Umwelt, Soziales und Menschenrechte, sowie Governance (ESG – environmental, social, governance).

Unter den Bereich „Umwelt“ fallen

  • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Verschmutzung
  • Biodiversität und Ökosysteme

Der Bereich „Soziales und Menschenrechte“ umfasst

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • Arbeitsbedingungen
  • Achtung der Menschenrechte

Zum Bereich „Governance“ zählen

  • Unternehmensethik und -kultur
  • Lobbying
  • faire Geschäftsbeziehungen

Welche Änderungen bringt die CSR-Richtlinie?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Folge der neuen Reglungen von ca. 550 auf bis zu15.000 deutsche Unternehmen ausgeweitet – eine gewaltige Herausforderung für Unternehmensführung und Management.

 

Im Vergleich zur herkömmlichen NFRD-Richtlinie bringt die CSR-Richtlinie folgende Änderungen:

Unter der NFRD waren „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ und mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichtspflichtig. Sie müssen erstmalig ab 2025 Rechenschaft ablegen.

 

Die neue CSRD betrifft aber auch alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden – unabhängig von ihrer Börsennotierung. Darüber hinaus muss eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder ein Umsatz von 40 Millionen Euro überschritten sein, um der Verpflichtung nachkommen zu müssen. Sie berichten ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2025. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Berichterstattungspflichten dann auch auf alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausgeweitet werden. Allerdings sind für diese vereinfachte Berichterstattungspflichten vorgesehen.

 

Nur Kleinstunternehmen sollen künftig von der Berichterstattungspflicht ausgenommen sein. Darunter fallen jene, die mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllen:

 

  • nicht mehr als durchschnittlich zehn Beschäftigte pro Geschäftsjahr,
  • eine Bilanzsumme bis maximal 350.000 Euro,
  • Nettoumsatzerlöse bis maximal 700.000 Euro.

Mammutaufgabe Prüfpflicht

Eine der größten Herausforderungen ist die Prüfpflicht, die die Europäische Kommission für die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts vorsieht. Nach den Vorgaben der CSRD sollten technische Prüfdienstleister wie z.B. der TÜV oder andere Zertifizierungsstellen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) zugelassen werden. Entscheidendes Kriterium ist die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Anbieter. Weil es derzeit aber noch kaum auf Nachhaltigkeitsberichtserstattung spezialisierte und diversifizierte Prüfdienstleister gibt, soll die Prüfung bis auf Weiteres mit „limited assurance“, also mit begrenzter Sicherheit erfolgen.

 

Eine Hauptforderung von Branchenvertretern ist, dass qualifizierte Prüfdienstleister zu Kosten arbeiten sollen, die auch für KMUs tragbar sind. Zudem wird diskutiert, in Verbindung mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte eine ISO-Auditierung zu ermöglichen. Somit bietet das Thema neben seinen Herausforderungen für KMUs der deutschen Baubranche auch die Chance sich zukunftsfähig aufzustellen.

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Bildnachweis: 123erfasst/Timo Lutz Werbefotografie