Baulohn leicht gemacht: So gelingt die Baulohnabrechnung

Woran Sie denken sollten und wie der digitale Einstieg ganz leicht gelingt

Der Baulohn unterscheidet sich vom Lohn und Gehalt in anderen Branchen. Bei der Baulohnabrechnung müssen Bauunternehmen deshalb Besonderheiten bedenken. Erfahren Sie hier, woran Bauunternehmer bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung denken müssen – und mit welchen Software-Tools die Berechnung ganz einfach geht.

Welche Branchen müssen Baulohn abrechnen?

Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe müssen Baulohn abrechnen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Branchen:

 

Bauhauptgewerbe:

  • Gewerbliche Bauten
  • Hoch- und Tiefbau
  • Straßenbau
  • Eisenbahnanlagenbau
  • Bauleistungen, die ein Bauwerk errichten oder baulich verändern. Aber auch die Instandsetzung, Instandhaltung und der Rückbau gehören dazu

 

Baunebengewerbe:

  • Bau und Installation, inklusive Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerei und Gerüstbau
  • Innenausbau mit den üblichen Gewerken wie etwa Stuckateur, Gipserei, Verputzerei, Bautischlerei und – schlosserei, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegen, Maler- sowie Glaserarbeiten

Schon gewusst? Aktuelle Regelungen zur Arbeitszeiterfassung

Bauunternehmer:innen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer:innen genau zu dokumentieren. Dabei ist es besonders wichtig, alle Überstunden genau zu berechnen und zu vergüten. Die Dokumentation kann in Papierform oder digital erfolgen.

Alle Infos zur gesetzlichen Zeiterfassungspflicht gibt es bei unseren Kolleg:innen der 123erfasst. Erfahren Sie alles Notwendige im 123erfasst-Baublog.

Lernen, wie der Baulohn abgerechnet wird – mit der NEVARIS Academy

Haben Sie sich auch schon immer gefragt, wie der Baulohn richtig berechnet wird? Oder sind Sie im Baugewerbe tätig und möchten Ihre Kenntnisse erweitern? Dann sind Sie hier genau richtig! Erfahren Sie jetzt alles Wissenswerte zum Thema Baulohn und stellen Sie uns gerne Ihre Fragen.

 

Die Grundlagen der Baulohn-Abrechnung mit einem zeitgemäßen Abrechnungstool: Mit den Online-Seminare der NEVARIS Academy lernen Sie und Ihr Team die Basics und erfahren zusätzlich viele Tricks und Kniffe zum Thema Baulohn innerhalb eines dreiteiligen Seminarpakets – hier lernen Sie alle Grundlagen zum Baulohn kennen.

Zeiterfassung und Grundlagen

Im Online-Seminar lernen Sie die Grundlagen der 123erfasst-Zeiterfassung und erhalten praxisnahe Tipps für den Baustellenalltag.

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Software zur Baulohnabrechnung – so einfach geht’s mit NEVARIS Finance

Für Ihre Baulohnabrechnung brauchen Sie spezialisiertes Expertenwissen. Die Lohnarten sind komplexer als in anderen Branchen. Viele Bauunternehmen beauftragen deshalb eine:n Steuerberater:in damit, ihre Löhne zu berechnen. Doch auch eine leistungsstarke Softwarelösung zur Baulohnabrechnung erledigt Ihre Lohnabrechnung und Personalverwaltung effizient und einfach. Benutzerfreundlich und mit bauspezifischen Funktionen ausgestattet, unterstützt NEVARIS Finance Sie zuverlässig mit Musterlohnarten in Ihrem Bauunternehmen, inklusive der Ermittlung des ausländischen Steuerbruttos, sofern relevant. Parktisch: Neben der Abrechnung übernimmt das System auch die Datenübermittlung an die Sozialkassen.

Dabei ist die Software immer aktuell und bezieht Änderungen ein, etwa in Tarifverträgen oder bei gesetzlichen Rahmenbedingungen. So entlasten Sie effektiv Ihre Lohnbuchhaltung und sparen Zeit.

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Baulohn

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung bietet eine umfassende Lösung für die spezifischen Anforderungen der Baubranche. Personalstammdatenpflege, Arbeitszeitkonten, Berichtsdatenerfassung, Bescheinigungswesen sowie zahlreiche Schnittstellen sind integriert, um komplexe Lohnprozesse effizient abzuwickeln.

Welche Besonderheiten gibt es beim Baulohn?

Im Baugewerbe werden Arbeitnehmende mit dem sogenannten Baulohn entlohnt. Der Baulohn berücksichtigt unter anderem, dass Arbeitnehmende in der Regel nicht ganzjährig auf der Baustelle arbeiten. Deshalb gibt es spezielle Zuschläge für sie.

 

Die verschiedenen Besonderheiten beim Baulohn haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet:

Regelungen in der Winterzeit sowie Arbeitszeitkonten

Wenn Sie den Baulohn abrechnen, müssen Sie bezüglich Winterzeit und Arbeitszeitkonten folgende drei Punkte berücksichtigen.

1. Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld, auch Saison-Kug oder S-Kug genannt (früher: Schlechtwettergeld) ist eine besondere Lohnform, die Bauunternehmen bei wetterbedingten Arbeitsausfällen zahlen. In de Regel wird es bei schlechter Witterung gezahlt, welche die Arbeit auf der Baustelle unmöglich macht. Beispiele können sein:

  • Dauerregen
  • Schnee
  • starker Frost

 

Es dient in Bauunternehmen als Ausgleich für Entgeltausfälle, also Lohnausfälle aufgrund nicht geleisteter Arbeit. Diese Regelung gilt jeweils für die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Unternehmen können Kurzarbeit dabei im ganzen Betrieb oder in einzelnen Abteilungen einführen. Das Saison-Kurzarbeitergeld schützt Arbeitnehmer:innen vor Einkommenseinbußen durch wetterbedingte Arbeitsausfälle. Arbeitgeber:innen führen ihre Beiträge dafür an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ab.

 

Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Arbeitnehmenden in einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis zur Baufirma stehen, die bei der SOKA-BAU registriert ist. Zur SOKA-BAU später mehr.

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2. Mehraufwands-Wintergeld

Wird im Winter trotz der Witterung gearbeitet, gilt bezüglich des Baulohns Folgendes: Gewerbliche Arbeitnehmer:innen erhalten ein sogenanntes Mehraufwands-Wintergeld. Zwischen dem 15. Dezember und Ende Februar erhalten Beschäftigte dann je gearbeiteter Stunde einen Euro netto zusätzlich zum Stundenlohn. Unternehmen können beantragen, dass das Mehraufwands-Wintergeld von der Arbeitsagentur erstattet wird.

3. Zuschuss-Wintergeld

Wenn gewerbliche Arbeitnehmer:innen im Winter nicht arbeiten, können bzw. müssen sie dafür während des Sommers gesammelte Stunden vom Stundenkonto einbringen. Diese Regelung verhindert, dass Unternehmen Saison-Kurzarbeitergeld zahlen müssen. Es gibt dann von der Arbeitsagentur ein sogenanntes Zuschuss-Wintergeld. Die Arbeitsagentur zahlt 2,50 € netto (im Gerüstbau 1,03 €) pro Stunde.

Feiertagsarbeit im Baugewerbe

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG vom 06.06.1994, in letzter Fassung vom 22. Dezember 2020)) legt im § 9 fest, dass an Feiertagen nicht gearbeitet werden darf. Es gibt jedoch in besonderen Fällen Ausnahmen von dieser Regel:

  • bei unaufschiebbaren Straßenbauarbeiten
  • bei der Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die für den regelmäßigen Betrieb erforderlich sind, oder
  • bei Arbeiten, die nicht an Werktagen vorgenommen werden können

 

Für die Baulohnabrechnung gilt: Bei Arbeit an Feiertagen haben Beschäftigte Anspruch auf Feiertagszuschläge. Für gewerbliche Arbeitnehmer gelten im Bauhauptgewerbe nach § 3 Nr. 6 im „Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe)“ Feiertagszuschläge von:

  • 75 Prozent, sofern der Feiertag auf einen Sonntag fällt
  • 200 Prozent für Arbeit an Oster- und Pfingstsonntagen sowie am 1. Mai und 1. Weihnachtsfeiertag, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen
  • 200 Prozent für Arbeit an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen, sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen

 

Dem Zuschlag liegt der Gesamttarifstundenlohn (GLT) der gewerblichen Arbeitnehmer:innen zugrunde.

SOKA Bau und Baulohnabrechnung – wie funktioniert das?

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft, oder kurz SOKA-BAU, besteht aus zwei Gesellschaften:

  1. der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
  2. der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)

 

Beide Gesellschaften arbeiten ohne Profit, sind daher nicht gewinnorientiert und schütten die Beiträge wieder an die Unternehmen aus.

Urlaubsanspruch

Ein Wechsel des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin ist in der Baubranche relativ üblich – es gibt eine hohe Fluktuation. Damit gewerbliche Arbeitnehmer:innen ihre erworbenen Urlaubsansprüche beim Jobwechsel mitnehmen können, unterstützt die SOKA-BAU bei diesem Vorhaben. Angesparter Urlaub wird jeden Monat bei der SOKA-BAU hinterlegt. Nehmen Beschäftigte Urlaub, bekommt der aktuelle Arbeitgeber oder die aktuelle Arbeitgeberin von der SOKA-BAU Geld zurück.

Sofortmeldung an die DRV (Deutsche Rentenversicherung) betrifft auch Bauunternehmen

Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungen zu bekämpfen, müssen seit dem 1.1.2009 die Arbeitgeber:innen verschiedener Wirtschaftsbereiche eine Sofortmeldung abgeben. Dies betrifft auch Bauunternehmen – diese müssen vor Beginn der Beschäftigung für alle Arbeitnehmer:innen eine Sofortmeldung abgeben – spätestens bei Beschäftigungsaufnahme.

 

Dir DRV speichert die Sofortmeldung und stellt sie Behörden zur Verfügung, etwa der Zollverwaltung in einem Online-Abrufverfahren. Außerdem erhalten die Prüfdienste der Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger Zugriff auf die gespeicherten Daten.

Baulohn abrechnen – unser Fazit

Die Baulohnabrechnung weist viele branchenspezifische Besonderheiten auf, die ein spezialisiertes Vorgehen erfordern. Bauunternehmen profitieren von einer speziellen Software für Baulohn – für mehr Effizienz.

 

Melden Sie sich zu unseren Seminaren für digitalen Baulohn an oder kontaktieren Sie uns, um eine persönliche Beratung zu erhalten. Gemeinsam meistern wir das Thema Baulohnabrechnung.

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