
Baulohn abrechnen ist deutlich komplexer als die Lohn- und Gehaltsabrechnung in vielen anderen Branchen. Bauunternehmen müssen dabei zahlreiche Besonderheiten berücksichtigen. Erfahren Sie hier, worauf es bei der Baulohnabrechnung ankommt und wie Sie den Prozess mit der passenden Software deutlich vereinfachen.
Baulohn abrechnen: Das Wichtigste in Kürze
- Baulohn ist die branchenspezifische Lohnabrechnung im Baugewerbe und ist für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe relevant.
- Im Unterschied zur klassischen Entgeltabrechnung müssen bei der Baulohnabrechnung branchenspezifische Regelungen wie Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld, SOKA-BAU, Sofortmeldungen und tarifliche Zuschläge berücksichtigt werden.
- Da Baulohn abrechnen sehr komplex ist, lagern viele Unternehmen die Lohnabrechnung an externe Dienstleister aus. Mit einer spezialisierten Software lässt sich die Abrechnung des Baulohns aber auch im eigenen Unternehmen meistern.
- Mit NEVARIS Finance rechnen Sie Baulohn sicher, effizient und branchengerecht ab. In Verbindung mit 123erfasst entsteht ein nahtloser digitaler Prozess von der Zeiterfassung auf der Baustelle bis zur Lohnabrechnung im Büro.
Baulohn bezeichnet die Lohnabrechnung für Beschäftigte in der Bauwirtschaft. Im Unterschied zur klassischen Entgeltabrechnung müssen dabei nicht nur Arbeitszeiten und Entgelte erfasst, sondern auch zahlreiche branchenspezifische Vorgaben berücksichtigt werden.
Besonders anspruchsvoll ist die Abrechnung von Baulohn, weil sich die Rahmenbedingungen im Baualltag laufend ändern: Wechselnde Einsatzorte und witterungsbedingte Ausfälle sind fester Bestandteil im Baustellenalltag. Auch Zuschläge, Fahrt- und Verpflegungsregelungen sowie tarifliche Unterschiede je nach Gewerk wirken sich direkt auf die Baulohnabrechnung aus. Hinzu kommen branchenspezifische Anforderungen wie SOKA-BAU, besondere Urlaubsregelungen, Arbeitszeitkonten oder Saison-Kurzarbeitergeld.
Die Abrechnung von Baulohn ist für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe relevant. Baulohn kommt immer dann ins Spiel, wenn Betriebe typische Bauleistungen erbringen und dabei die branchenspezifischen Besonderheiten der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen.
Bauhauptgewerbe:
- Gewerbliche Bauten
- Hoch- und Tiefbau
- Straßenbau
- Eisenbahnanlagenbau
- Bauleistungen, die ein Bauwerk errichten oder baulich verändern. Aber auch die Instandsetzung, Instandhaltung und der Rückbau gehören dazu
Baunebengewerbe:
- Bau und Installation, inklusive Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerei und Gerüstbau
- Innenausbau mit den üblichen Gewerken wie etwa Stuckateur, Gipserei, Verputzerei, Bautischlerei und – schlosserei, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegen, Maler- sowie Glaserarbeiten
Wer Baulohn abrechnet, muss einige Besonderheiten berücksichtigen, die in vielen anderen Branchen keine Rolle spielen. Dazu gehören vor allem die speziellen Regelungen für die Wintermonate, aber auch tarifliche Zuschläge und gesetzliche Vorgaben für die Arbeit an Feiertagen, die sich direkt auf die Abrechnung auswirken.
Welche Besonderheiten gibt es beim Baulohn?
Im Baugewerbe werden Arbeitnehmende mit dem sogenannten Baulohn entlohnt. Der Baulohn berücksichtigt unter anderem, dass Arbeitnehmende in der Regel nicht ganzjährig auf der Baustelle arbeiten. Deshalb gibt es spezielle Zuschläge für sie.
Die verschiedenen Besonderheiten beim Baulohn haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet:
Regelungen in der Winterzeit sowie Arbeitszeitkonten
Wenn Sie den Baulohn abrechnen, müssen Sie bezüglich Winterzeit und Arbeitszeitkonten folgende drei Punkte berücksichtigen.
1. Saison-Kurzarbeitergeld
Das Saison-Kurzarbeitergeld, auch Saison-Kug oder S-Kug genannt (früher: Schlechtwettergeld) ist eine besondere Lohnform, die Bauunternehmen bei wetterbedingten Arbeitsausfällen zahlen. In de Regel wird es bei schlechter Witterung gezahlt, welche die Arbeit auf der Baustelle unmöglich macht. Beispiele können sein:
- Dauerregen
- Schnee
- starker Frost
Es dient in Bauunternehmen als Ausgleich für Entgeltausfälle, also Lohnausfälle aufgrund nicht geleisteter Arbeit. Diese Regelung gilt jeweils für die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Unternehmen können Kurzarbeit dabei im ganzen Betrieb oder in einzelnen Abteilungen einführen. Das Saison-Kurzarbeitergeld schützt Arbeitnehmer:innen vor Einkommenseinbußen durch wetterbedingte Arbeitsausfälle. Arbeitgeber:innen führen ihre Beiträge dafür an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ab.
Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Arbeitnehmenden in einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis zur Baufirma stehen, die bei der SOKA-BAU registriert ist. Zur SOKA-BAU später mehr.
2. Mehraufwands-Wintergeld
Wird im Winter trotz der Witterung gearbeitet, gilt bezüglich des Baulohns Folgendes: Gewerbliche Arbeitnehmer:innen erhalten ein sogenanntes Mehraufwands-Wintergeld. Zwischen dem 15. Dezember und Ende Februar erhalten Beschäftigte dann je gearbeiteter Stunde einen Euro netto zusätzlich zum Stundenlohn. Unternehmen können beantragen, dass das Mehraufwands-Wintergeld von der Arbeitsagentur erstattet wird.
3. Zuschuss-Wintergeld
Wenn gewerbliche Arbeitnehmer:innen im Winter nicht arbeiten, können bzw. müssen sie dafür während des Sommers gesammelte Stunden vom Stundenkonto einbringen. Diese Regelung verhindert, dass Unternehmen Saison-Kurzarbeitergeld zahlen müssen. Es gibt dann von der Arbeitsagentur ein sogenanntes Zuschuss-Wintergeld. Die Arbeitsagentur zahlt 2,50 € netto (im Gerüstbau 1,03 €) pro Stunde.
Wenn Arbeiten auf der Baustelle im Winter ruhen oder nur eingeschränkt möglich sind, wirkt sich das direkt auf die Baulohnabrechnung aus.
Schon gewusst? Aktuelle Regelungen zur Arbeitszeiterfassung
Bauunternehmer:innen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer:innen genau zu dokumentieren. Dabei ist es besonders wichtig, alle Überstunden genau zu berechnen und zu vergüten. Die Dokumentation kann in Papierform oder digital erfolgen.
Alle Infos zur gesetzlichen Zeiterfassungspflicht gibt es bei unseren Kolleg:innen der 123erfasst. Erfahren Sie alles Notwendige im 123erfasst-Baublog.
SOKA Bau und Baulohnabrechnung – wie funktioniert das?
Die Sozialkasse der Bauwirtschaft, oder kurz SOKA-BAU, besteht aus zwei Gesellschaften:
- der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
- der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)
Beide Gesellschaften arbeiten ohne Profit, sind daher nicht gewinnorientiert und schütten die Beiträge wieder an die Unternehmen aus.
Urlaubsanspruch
Ein Wechsel des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin ist in der Baubranche relativ üblich – es gibt eine hohe Fluktuation. Damit gewerbliche Arbeitnehmer:innen ihre erworbenen Urlaubsansprüche beim Jobwechsel mitnehmen können, unterstützt die SOKA-BAU bei diesem Vorhaben. Angesparter Urlaub wird jeden Monat bei der SOKA-BAU hinterlegt. Nehmen Beschäftigte Urlaub, bekommt der aktuelle Arbeitgeber oder die aktuelle Arbeitgeberin von der SOKA-BAU Geld zurück.
Sofortmeldung an die DRV (Deutsche Rentenversicherung) betrifft auch Bauunternehmen
Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungen zu bekämpfen, müssen seit dem 1.1.2009 die Arbeitgeber:innen verschiedener Wirtschaftsbereiche eine Sofortmeldung abgeben. Dies betrifft auch Bauunternehmen – diese müssen vor Beginn der Beschäftigung für alle Arbeitnehmer:innen eine Sofortmeldung abgeben – spätestens bei Beschäftigungsaufnahme.
Dir DRV speichert die Sofortmeldung und stellt sie Behörden zur Verfügung, etwa der Zollverwaltung in einem Online-Abrufverfahren. Außerdem erhalten die Prüfdienste der Rentenversicherung und die Unfallversicherungsträger Zugriff auf die gespeicherten Daten.
Baulohnabrechnung mittels Software – so einfach war es noch nie
Für Ihre Baulohnabrechnung brauchen Sie spezialisiertes Expertenwissen. Die Lohnarten sind komplexer als in anderen Branchen. Viele Bauunternehmen beauftragen deshalb eine:n Steuerberater:in damit, ihre Löhne zu berechnen. Doch auch eine leistungsstarke Softwarelösung zur Baulohnabrechnung erledigt Ihre Lohnabrechnung und Personalverwaltung effizient und einfach.
Benutzerfreundlich und mit bauspezifischen Funktionen ausgestattet, unterstützt NEVARIS Finance Sie zuverlässig mit Musterlohnarten in Ihrem Bauunternehmen, inklusive der Ermittlung des ausländischen Steuerbruttos, sofern relevant. Parktisch: Neben der Abrechnung übernimmt das System auch die Datenübermittlung an die Sozialkassen.
Dabei ist die Software immer aktuell und bezieht Änderungen ein, etwa in Tarifverträgen oder bei gesetzlichen Rahmenbedingungen. So entlasten Sie effektiv Ihre Lohnbuchhaltung und sparen Zeit.
Baulohn abrechnen lernen: Wir unterstützen Sie dabei
Die Baulohnabrechnung weist viele branchenspezifische Besonderheiten auf, die ein spezialisiertes Vorgehen erforderlich machen. Bauunternehmen profitieren von einer speziellen Baulohn-Software. Doch auch der Umgang mit einem zeitgemäßen Abrechnungstool will gelernt sein. In den Online-Seminaren der NEVARIS Academy lernen Sie und Ihr Team die Grundlagen und erfahren zusätzlich viele Tipps und Tricks zum Thema Baulohn. Melden Sie sich zu unseren Seminaren zum digitalen Baulohn an oder kontaktieren Sie uns, um eine persönliche Beratung zu erhalten. Gemeinsam meistern wir das Thema Baulohnabrechnung.
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