Hat Ihr Entgeltabrechnungsprogramm eine Kinderverwaltung für die Umsetzung des PUEG?

Mit der Einführung des PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurde die Entgeltabrechnung nicht einfacher. Man erzeugte einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die Sachbearbeitenden, sozusagen Stammdatenpflege für die Berechnung des monatlichen Pflegeversicherungsbeitrages auf Zuruf.

Die Anzahl der Kinder entscheidet

Zum 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert.

Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Wenn nicht mehr mindestens zwei Kinder jünger als 25 Jahren sind, gilt der reguläre Beitragssatz.

Der Arbeitgeberanteil beträgt unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder 1,7 %. Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) ist zwar ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. Das bedeutet, dass es in diesem Zeitraum ausreicht, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen Kinder der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse mitteilen, sofern sie von dieser dazu aufgefordert werden. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Nachweise kann hierbei noch verzichtet werden.

Spätestens nach dem Übergangszeitraum müssen jedoch die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die Angaben über die Kinder überprüfen.

„Was nun?“ haben sich viele gefragt

Wir uns auch. Und wir haben entschieden: Ohne eine Hilfe dazu geht es nicht. Eine Kinderverwaltung muss her. Wer will das monatlich erfassen oder noch außerhalb des Programms extra in Excellisten pflegen?

Daher hat NEVARIS Finance Baulohn eine Kinderverwaltung für die Anwendenden. Diese ermittelt monatlich das Alter der erfassten Kinder für die Berücksichtigung des Abschlages zur Pflegeversicherung/kann die Kinder für den Abschlag ab einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Adoption) als das Geburtsdatum ermitteln und vieles mehr.

Die Kontrolle liegt weiterhin beim Anwendenden, aber wir bieten die maximale Hilfe für eine „einmalige“ Erfassung.

Wir bieten Ihnen diese Lösung in NEVARIS Finance Baulohn! Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich Ihre unverbindliche Beratung!

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