Inflationsausgleichsprämie am Bau

Tarifvertragsparteien der Baubranche haben eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 1.000 Euro, zahlbar in zwei Teilbeträgen, vereinbart.

 

Am 30. Januar 2023 beschlossen der ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG BAU, dass eine Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte im Bau ausgezahlt wird.

Wie hoch ist die Inflationsausgleichsprämie am Bau?

Die Zahlung wird an gewerbliche und kaufmännische Angestellte in zwei Teilbeträgen, bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024 á 500 Euro ausbezahlt. Freiwillig können AG auch mehr zahlen. Dabei sind gesetzlich bis zu 3.000 Euro steuer-, sozialversicherungs- und damit auch ZVK-frei. Übersteigt die Inflationsausgleichsprämie den Betrag von 3.000 Euro, ist der übersteigende Betrag steuer-, sozialversicherungs- und damit auch ZVK-pflichtig.

 

Auszubildenden erhalten 300 Euro Inflationsausgleichsprämie, ebenfalls in zwei Teilbeträgen á 150 Euro ausbezahlt. Auch diese müssen bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024 ausbezahlt werden. Teilzeitkräfte bekommen die Inflationsausgleichsprämie anteilig zu ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

 

Für jeden vollen Kalendermonat zwischen Februar 2023 und Dezember 2024 ohne Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis vermindert sich die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie um 1/23. Wenn bereits eine Inflationsausgleichsprämie vor der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien ausbezahlt wurde, kann die bereits geleistete Zahlung mit der beschlossenen Prämie verrechnet werden.

Wir stellen Ihnen zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie eine Musterlohnart zur Verfügung, bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren NEVARIS Support.

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