Aktuelle normative und gesetzliche Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit und Energie

In den vergangenen Jahren haben sich auch auf gesetzlicher und normativer Seite einige Neuerungen im Bereich der Nachhaltigkeit getan. Wir stellen Ihnen nun exemplarisch drei dieser Entwicklungen vor. Laden Sie sich außerdem unser Whitepaper zum Thema herunter. Darin erhalten Sie noch viel mehr Informationen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz ist seit 1. November 2020 in Kraft und löste als übergeordnete gesetzliche Vorgabe die bisherigen gesetzlichen Vorgaben wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das GEG spezifiziert somit als einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk die energetischen Anforderungen sowohl an Neubauten wie auch an Bestandsgebäude und regelt dabei auch den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude (vgl. BMWSB 2023).

 

Mit der aktuellen Änderung vom 01.01.2023 ist der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG bündelt bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (BAFA 2021).

 

Diese Förderungen können bspw. für Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Installation neuer Heizungsanlagen wie auch die Optimierung bestehender Anlagentechnik beantragt werden. Die BEG gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ermöglicht seit dem 01.01.2021 eine Förderung für Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM).

 

Die angeführten Förderungen können für Neubauten noch bis zum 28.02.2023 bei der KfW beantragt werden. Ab dem 01.03.2023 werden diese Produkte durch die neuen Förderkredite und Zuschüsse „Klimafreundlicher Neubau“ ersetzt. Für die Sanierungsmaßnahmen oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses können weiterhin die Förderprogramme der BEG genutzt werden.

EU Taxonomie

Die Taxonomie ist ein europäisches Regelwerk, das Kriterien zum ökologisch nachhaltigen Wirtschaften von Unternehmen definiert und ist somit ein wichtiger Baustein des European Green Deal. Dieses Regelwerk soll dazu beitragen die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen.

 

Das Grundprinzip dieser Taxonomie ist die Festlegung, dass wirtschaftliche Aktivitäten, etwa eine Investition in eine neue Produktionsanlage, einem von sechs Umweltzielen dienen muss und keinem widersprechen darf (vgl. Nachhaltigkeitsrat 2021). Diese Umweltziele sind:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Für Neubauten gilt beim Klimaschutz so bspw., dass der Primärenergiebedarf (PED), der die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes definiert, mindestens 10 % unter dem Schwellenwert liegt, der für die Anforderungen an ein Niedrigenergiegebäude (NZEB) in den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurde (EU 2021). Auch werden Vorgaben zur Herstellung von Baustoffen und dem dabei zulässigen CO2-Ausstoss gemacht, die sich an den oberen 10% der effizientesten Anlagen der EU orientieren und die jährlich entsprechend dem Stand der Technik verschärft werden (siehe EU 2021).

 

Die ersten beiden Umweltziele der Taxonomie sind seit 1. Januar 2022 für 15 Branchen in Kraft getreten.

Die für die jeweiligen Branchen geltenden Kriterien sind im sogenannten „EU Taxonomy Compass“ übersichtlich aufbereitet.

 

Weiterführende spannende Inhalte zur EU Taxonomie finden Sie hier.

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Nachweise: Text: Prof. Petra von Both; Titelbild © Shutterstock.com/metamorworks.