Preisgleitklausel für den Bau richtig nutzen

So vermeiden Sie Fallstricke beim Einbau der Stoffpreisgleitklausel in den Bauvertrag

Der neue Erlass zur Preisgleitklausel für den Bau soll die durch den Ukraine-Krieg verursachten Mehrkosten gerechter zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen aufteilen. Allerdings betrifft sie nur Bauprojekte des Bundes. Wie können auch Bau- und Handwerksbetriebe, die für Kommunen und private Bauherren arbeiten, von Preisgleitklauseln profitieren?

Notwendigkeit der Preisgleitklausel

Das hat die Baubranche so noch nicht erlebt: Der Baustoffmangel zeigt sich überall. Da Russland und die Ukraine als wichtige Lieferanten ausfallen, ist vor allem Baustahl knapp. Und auch beim für den Straßenbau dringend benötigten Bitumen spitzt sich die Lage aktuell beängstigend zu. Die Baustoffpreise sind in die Höhe geschossen und es ist nicht abzusehen, wann und ob sie sich wieder auf ein normales Level einpendeln werden.

Erlass 2022 zur Preisgleitklausel aus der Politik

Das Bundesbauministerium hat umgehend mit einem Erlass auf die chaotische Situation reagiert: Seit dem 25. März sind Preisgleitklauseln bei Bauprojekten für den Bund verpflichtend. Statt eines Fixpreises für Baustoffe muss ein Verweis auf die zum Bauzeitpunkt gültigen Marktpreise in die Verträge mit aufgenommen werden. Das Ziel ist, die hohen Preissteigerungen für Baumaterial zwischen Auftragnehmer und öffentlichem Auftraggeber aufzuteilen. So soll verhindert werden, dass die Dienstleister auf den Mehrkosten sitzenbleiben. Auch in bestehenden Verträgen sollen die Preise „im Einzelfall“ nachträglich angepasst werden können.

 

Öffentliche Bauauftraggeber könnten sich am Erlass des Bundesbauministeriums zur Stoffpreisgleitklausel orientieren, hatte Klara Geywitz bei dessen Verabschiedung betont.

Stoffpreisgleitklausel für Länder und Kommunen gefordert

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) forderte die Länder und Kommunen nachdrücklich auf, ihn „in gleicher Weise zu übernehmen“. Dies ist bisher aber nur vereinzelt, wie etwa in Hessen, geschehen. „Deswegen sind wir auf Landesebene zu diesem Thema weiter im Austausch, damit die zuständigen Ministerien bei den Kommunen für einen fairen Lastenausgleich werben und ihnen Gleitpreise als probates Mittel empfehlen“, so Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V., in einem Interview mit Handwerk.com.

Zusatzvereinbarung Preisgleitklausel im Bauvertrag einbauen

Bis es soweit ist, können Betriebe bei kommunalen und privaten Bauprojekten aber eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag aufsetzen, die bereits eine „automatische“ prozentuale Anpassung an den aktuellen Lieferpreis beinhalten. Bauunternehmen und Handwerker, die eine Zusatzvereinbarung verwenden wollen, sollten laut Höltkemeier beachten, dass

 

  • eine eindeutige Grundlage für die Beurteilung der Ausgangspreise gegeben sein muss. Dazu müssen die kalkulierten Preise der von der Anpassung betroffenen Positionen gegenüber dem Vertragspartner transparent gemacht werden.
  • im Vertrag eine Passage eingebaut wird, dass dieser nur dann zustande kommt, wenn auch die gesonderte Vereinbarung zu den Materialpreisen unterzeichnet.

 

Außerdem sollten Preisgleitklauseln nicht als Beiblatt und erst recht nicht zu den AGB hinzugefügt, sondern als feste Bestandteile in den Vertrag integriert werden.

Preisgleitklausel nach VOB

Bei laufenden Verträgen könnten die aktuellen Preisentwicklungen zu einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ führen, erläutert die Juristin. Sollen Anpassungen im Vertrag vorgenommen werden, ist die Kommunikation mit dem Kunden besonders wichtig. Weigert sich der Kunde, die Anpassungen zu akzeptieren, ist unter Umständen eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Auf alle Fälle gilt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, dass Betrieben kein Wagnis für Umstände und Ereignisse auferlegt werden darf, auf das sie keinen Einfluss haben und deren Einwirkung auf die Preise sie nicht im Voraus schätzen können. Zu diesen Umständen und Ereignissen zählt natürlich auch der Ukraine-Krieg.

 

Bevor es jedoch zu gerichtlichen Schritten kommt, ist es empfehlenswert, den Dialog mit dem Bauherrn zu suchen. „Nehmen Sie bei Schwierigkeiten Kontakt mit dem Fachverband oder der Innung auf, um gemeinsam das Gespräch mit dem Kunden vorzubereiten“, rät Höltkemeier.

 

Wichtig ist, dass Preisanpassungen immer vor dem Kunden begründet und mit Nachweisen der Lieferanten belegt werden können.

Vorlage und Musterformulierungen Preisgleitklausel

Ein Muster der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. für eine Zusatzvereinbarung zur Preisanpassung bei Materialpreisschwankungen können Sie sich hier herunterladen. Allerdings bieten auch diese Musterformulierungen in Streitfällen mit Geschäftskunden keine absolute Gerichtsfestigkeit. Sie sind jedoch ein guter und leicht gangbarer Weg, um Konflikten durch Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Kunden vorzubeugen.

 

Wertvolle Tipps für die Praxis gibt auch Anna Rehfeld, Rechtsanwältin in Berlin, im Themenspecial „Baurecht“ von handwerksblatt.de (April 2022). Auch hier finden Dienstleister hilfreiche Formulierungen, an denen sie sich in ihren Angeboten und Bauverträgen orientieren könnten.

 

Fakt ist aber, dass Bau- und Handwerksunternehmen auch mit der Preisgleitklausel nicht alle unternehmerischen Risiken von vornherein ausschließen können – in diesen chaotischen Zeiten weniger denn je. Wer sogenannte „Musterformulierungen“ in seine Verträge einbauen möchte, sollte sich auf jeden Fall vorher beraten lassen. Die Fachverbände und Innungen stehen dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Keine Neuigkeiten mehr verpassen – der Know-How Alarm per E-Mail

Möchten Sie mit uns Vordenker sein und regelmäßig über aktuelle Trendthemen rund um die Baubranche und NEVARIS Softwarelösungen informiert werden? Dann ist unser Newsletter genau das Richtige für Sie.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen